Das digitale Zeitalter hat längst Einzug in alle Bereiche unseres Lebens gehalten, und die Art und Weise, wie Geschäfte abgewickelt werden, entwickelt sich stetig weiter. Eine der neuesten Entwicklungen betrifft die E-Rechnungspflicht, die als Bestandteil des Wachstumschancengesetzes am 22. März 2024 vom Bundesrat angenommen wurde.
Ab dem 1. Januar 2025 treten die neuen Regelungen in Kraft, die Unternehmen dazu verpflichten, elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden. Dies markiert einen wichtigen Schritt hin zu effizienteren und nachhaltigeren Geschäftsprozessen.
Um den Übergang zu erleichtern, wurden Übergangsfristen festgelegt:
- Bis zum 31. Dezember 2026 können Umsätze im B2B-Bereich noch als Papierrechnungen oder als PDF übermittelt werden, sofern der Rechnungsempfänger dem zustimmt.
- Bis zum 31. Dezember 2027 ist dies auch für Umsätze im Jahr 2027 möglich, sofern der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers 800.000 Euro nicht übersteigt.
- Ab dem Jahr 2028 wird die elektronische Rechnung dann verpflichtend in allen Bereichen.
- Es ist wichtig zu beachten, dass diese Übergangsfristen ausschließlich für den Versand von E-Rechnungen gelten.
- Für den Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsfrist: Im B2B-Bereich müssen alle Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Diese neuen Regelungen haben weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert eine sorgfältige Planung und Implementierung, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Geschäftsprozesse reibungslos ablaufen.
Wir können Sie dabei unterstützen, den Übergang zur E-Rechnungspflicht erfolgreich zu bewältigen. Von der Analyse der aktuellen Prozesse bis zur Implementierung von geeigneten Lösungen bietet Just 4 People wertvolle Unterstützung auf dem Weg zur Digitalisierung.
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