Digitalisierung in der Pandemie? Förderprogramme nutzen!
Viele Unternehmen im Mittelstand stehen durch die Pandemie vor großen Herausforderungen und der Druck der letzten Jahre, sich der digitalen Transformation zu stellen steigt weiter massiv. Bereits im Juni 2019 haben wir an dieser Stelle einige Fördermöglichkeiten vorgestellt.
Die Nachfrage von unseren Kunden ist hier deutlich gestiegen und auch das Angebot hat sich inzwischen weiter entwickelt und speziell auf die aktuelle Lagen angepasst. Es gibt weitere neue Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene, die wir im Folgenden vorstellen wollen:
Digitalisierungsförderung des Bundes
go-inno
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-Inno/go-inno.html
- Profitieren Sie von den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-Inno). Sie decken bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt wurden.
- In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen maximal 5 Beratungsgutscheine mit einem maximalen Gesamtwert von 20.000 Euro in Anspruch nehmen.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchsten 20 Mio. Euro.
Digital jetzt
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
- Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
- Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
- Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.
- Gefördert werden Projekte bis maximal 50.000 Euro, bei Projekten entlang der Wertschöpfungskette auch bis 100.000 Euro.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen zwischen 3 und 499 Mitarbeiter.
Digitalisierungsförderung auf Ebene ausgewählter Länder
Digitalisierungsprämie plus – Baden-Württemberg
https://www.wirtschaft-digital-bw.de/service/digitalisierungspraemie-plus/
- Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.
- Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
- Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
- Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
- Die Förderhöhe hängt vom Investitionsvolumen ab:
- 10.000 € bis einschließlich 20.000 €: Höhe Zuschuss 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- über 20.000 € bis einschließlich 50.000 €: 10.000 € (Pauschalbetrag)
- über 50.000 € bis einschließlich 100.000 €: 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- über 100.000 €: 20.000 € (Pauschalbetrag)
- Antragsberechtigt sind alle Unternehmen bis 500 Mitarbeiter
Innovationsfinanzierung 4.0 – Baden-Württemberg
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/innovationsfinanzierung-4.0.html
- Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens, das über Hausbanken beantragt wird. Es besteht die Möglichkeit eines Tilgungszuschusses zwischen 3 und 5%.
- Dabei wird bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert, wobei der minimale Bruttodarlehensbetrag in der Regel 10.000 Euro, der maximale Bruttodarlehensbetrag 5 Millionen Euro (für KMUs), bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMUs) liegt.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. Euro Umsatz, aber auch Unternehmensgruppen in Familienbesitz bis 500 Mio. Euro Umsatz.
Innovationsgutschein Hightech Digital – Baden-Württemberg
BITT-TECHNOLOGIEBERATUNG – Rheinland-Pfalz
(Förderung von Beratungen zu Innovation und Technologie)
https://isb.rlp.de/foerderung/138.html
- Zuschuss von 50 % der Beratungskosten, max. 400 € pro Tagewerk
- Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- Förderung technologieorientierter Beratungen, Begutachtungen, QMS und Datenbankrecherchen etc.
- Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
- Keine Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungaudits bei QM
INNOVATIONSGUTSCHEIN (FUE-AUFTRAG) – Rheinland-Pfalz
https://isb.rlp.de/foerderung/255.html
- nicht zurückzahlbare Zuwendung bis max. 20.000 €
- KMU aus Rheinland-Pfalz
- Vorhabensbeginn ab Förderzusage; Projektdauer max. 12 Monate
- technologieoffen
- Kooperationsvorhaben (Kumulierung von Innovationsgutscheinen) möglich
Digitalisierungsberatung – Hessen
https://www.rkw-hessen.de/beratungsfoerderung/digitalisierungsberatung.html
- Themenschwerpunkte:
- Digitale Geschäftsmodelle
- Digitalisierung der Prozesslandschaft
- Digitalisierung des Marketings
- Gewährleistung der IT-Sicherheit
- Beratungsprojekte im Rahmen dieses Landesprogramms können für bis zu zehn Tagewerke bezuschusst werden.
- Der Zuschuss beträgt 600,- Euro je Tagewerk – in Vorranggebieten bis zu 650,- Euro je Tagewerk. Also insgesamt maximal 6.000,- Euro bzw. 6.500,- Euro und max. 50 Prozent des Beratungshonorars.
- Antragsberechtigt sind KMU’s bis 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro.
MID-Gutscheine – Nordrhein-Westfalen
(„Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) Gutscheine )
https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine
- Themenschwerpunkte:
- Engagieren Sie externe Unterstützung zur Initiierung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen
- MID-Digitalisierung: Umsetzung von digitalen Lösungen
- MID-Analyse: Technologieanalysen für Produkt-, Dienstleistungs- oder Produktionsinnovationen
- MID-Innovation: Forschung, Entwicklung und Testen von Prototypen bis zur Markt-/Einsatzreife
- Anteilige Kostenerstattung für die erbrachten Dienstleistungen
- Die Förderung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip, bei dem die Unternehmen zunächst in Vorleistung gehen und nach dem Projektabschluss den Förderanteil zurückerstattet bekommen. Der Anteil der Rückerstattung (Förderquote) liegt für kleine Unternehmen bei 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bei 30 Prozent.
- Um digital gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen zu können, werden die Förderquoten für alle Anträge, die bis zum Stichtag 31.12.2020 eingehen, für kleine Unternehmen auf 80 Prozent erhöht. Für mittlere Unternehmen gilt entsprechend eine höhere Förderquote von 60 Prozent.
- Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 15.000 Euro.
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. Euro Umsatz jährlich.
Fazit
Auch in 2020 gibt es eine ganze Reihe hilfreicher Förderungen für IHRE Digitalisierungsprojekte.
Haben Sie weitere Fragen in Sachen Digitalisierungsvorhaben? Sprechen Sie uns an wir helfen gerne Ihr Projekt möglich zu machen oder investieren gemeinsam mit Ihnen!
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