Fördermöglichkeiten für Ihre Finanzierung in den aktuellen Zeiten
Um unsere Kunden ideal betreuen zu können, haben wir uns 2019 bereits umfangreich mit dem Thema Finanzierung und Förderung beschäftigt. Leider stellt sich das Thema nicht ganz so einfach dar, wie es aktuell durch die Politik und in der Presse behandelt wird.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Erfahrungen und daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Verfügung, sofern Sie dafür Bedarf haben. Nun aber zu den konkreten Themen die aktuell sehr viele Unternehmen beschäftigen.
Finanzierung über die KFW
Die Programme der KFW sind an sehr viele Voraussetzungen gebunden und wir haben bereits Anträge gestellt, um die Rahmenbedingungen für Sie zu konkretisieren. Im ersten Schritt ist wichtig welche Rahmenbedingungen zu beachten sind:
Dafür gibt es in jedem Bundesland eigene Bewilligungsstellen. Bei welcher Bewilligungsstelle Sie Ihren Zuschuss beantragen können, erfahren Sie beim Wirtschaftsministerium Ihres Bundeslandes oder bei Ihrem Landesförderinstitut.
Informationen des BMWi zur Corona-Soforthilfe für Kleinst-Unternehmen und Solo-Selbstständige Wirtschaftsministerium Ihres Bundeslandes oder bei Ihrem Landesförderinstitut.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor der Corona-Krise (vor dem 31.12.2019) keine Liquiditätsengpässe, keinen Umsatz- oder Ertragsrückgang von mehr als 10 % hatte und sich die wirtschaftliche Lage nicht wesentlich verschlechtert hatte.
Die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein – das heißt, Sie müssen weiterhin zahlungsfähig sein und Ihren Kredit zurückzahlen können. Ob das so ist, berechnet Ihre Bank anhand Ihrer Ist-Zahlen vor der Coronakrise und unter Berücksichtigung Ihres beantragten KfW-Kredits.
Der Kredithöchstbetrag liegt bei 25 % Ihres Jahresumsatzes 2019 oder dem doppelten Ihrer Lohnkosten 2019 oder Ihrem Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen.
Es gilt das Kriterium, bei dem der höchste Kreditbetrag für Sie möglich ist.
Bitte wenden Sie sich an einen Finanzierungspartner, zum Beispiel an Ihre Bank oder Sparkasse. Kredite können Sie nicht direkt bei der KfW beantragen.
Betriebsmittel im Sinne der KfW-Kredite sind alle laufenden Kosten, zum Beispiel Miete, Personalkosten und Energiekosten.
Die beiden Begriffe Haftungsfreistellung und Risikoübernahme hängen zusammen. Bei einem Kredit mit Haftungsfreistellung trägt Ihre Bank nur noch einen Teil des Ausfallrisikos – den anderen Teil des Risikos übernimmt die KfW. Oft sind Banken erst dadurch bereit, Kredite zu vergeben. Für Sie als Kreditnehmer kann das ein großer Vorteil sein.
Bei der KfW-Corona-Hilfe übernimmt die KfW deutlich mehr Risiko und entlastet Ihre Hausbank
- bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 90 %
- bei großen Unternehmen und in der Konsortialfinanzierung bis zu 80 %
Als Kreditnehmer haften Sie aber zu 100 % für die Rückzahlung.
Dann sprechen Sie uns an, um Alternativen für Ihren Fall zu finden. Wir helfen gerne weiter!
Soforthilfe in Baden Württemberg beantragen
Auch wenn es für viele Unternehmen nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, sollte kein antragsberechtigtes Unternehmen die Chance verpassen die Soforthilfe zu nutzen. Füllen Sie den Antrag direkt hier aus: Antragsformular Soforthilfe Corona (PDF)
Danach können Sie den Antrag über die Seite bw-soforthilfe.de an das Land bzw. an Ihre zuständige Kammer übermitteln.
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
In Anlehnung an die KMU-Definition der EU versteht sich als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person bestreiten.
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnlichem, durch einen Zuschuss unterstützt werden.
Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind daher nicht förderfähig. Zur Erklärung: Am 11. März 2020 wurde die Situation von der WHO zur Pandemie erklärt.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, die anhand der Regelungen der KMU-Definition der EU erfolgt. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen.
Hilfestellung bietet das Benutzerhandbuch KMU-Definition
Soforthilfe in Rheinland-Pfalz beantragen
Anträge auf Soforthilfe für Solo-Selbststände und Kleinunternehmen können ab Montag, 30. März 2020 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.
Soforthilfe in Bayern beantragen
Eine Antragstellung für das angekündigte Soforthilfe-Programm des Bundes ist derzeit noch nicht möglich.
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Corona-Krise besonders geschädigt wurden.
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Auch die Bundesregierung hat ein Soforthilfe-Programm für kleine Betriebe angekündigt. Eckpunkte(PDF auf externem Server) sind bereits bekannt, eine Antragstellung ist derzeit aber noch nicht möglich. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
In Kürze wird die Antragstellung online möglich sein. Das Onlineverfahren ermöglicht dann auch eine kürzere Bearbeitungsdauer. Um eine deutlich schnellere Abwicklung zu gewährleisten, nutzen sie dann bitte das Online-Formular sobald es auf der obigen Seite verfügbar ist.
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